AVGS Gründercoaching

Auf in die Selbstständigkeit mit dem AVGS und Gründungszuschuss

Eine Unternehmensgründung ist eine spannende und auch komplexe Herausforderung. Eine fundierte Unterstützung kann dir viele Fragen beantworten und dich durch die Gründerzeit begleiten.

Consulting & Coaching Fahnenschreiber ist als Vertragspartner über das Starthilfe Bildungswerk berechtigt, dir bei der Planung und Ausgestaltung deines Geschäftsvorhabens zu helfen und reduzieren so dein Geschäftsrisiko. Und das zu 100% gefördert mithilfe des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit.

Das Gründercoaching findet zudem komplett online statt. D.h. es ist egal, wo du deinen Wohnsitz hast. Die Zusammenarbeit erfolgt komplett über eine Videopatt

Gründercoaching

 

 

Was erwartet dich im Gründercoaching?

Als Gründer-Coach setze ich mich gemeinsam mit dir intensiv mit deiner Geschäftsidee auseinander, wir prüfen Stärken bzw. Schwächen und ich berate dich bei der Weiterentwicklung deines Vorhabens. Ich unterstütze dich bei den grundlegenden Themen einer Gründung wie bspw. deren Ablauf und gebe Orientierung im Bürokratiedschungel.

Im Rahmen der Businessplanerstellung werden Themen, wie der richtige Preis, Kriterien für den Standort und auch die finanzwirtschaftliche Planung behandelt. Des Weiteren gehen wir auf betriebswirtschaftliche Grundlagen, Marketing und Vertrieb sowie Fördermittel und Finanzierung ein, angepasst an deine persönliche Ausgangssituation.

In der Beratung kann ich dich zudem bei der Beantragung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgelds unterstützen.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Zusätzlich kann ich dir auch eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die du zur Beantragung des Gründerzuschusses benötigst. Dadurch musst du dir nicht noch eine weitere Stelle für eine erfolgreiche Gründung suchen.

<< zum kostenlosen Erstgespräch >>

AVGS – 100% Förderung

Es handelt sich um ein zertifiziertes Einzel-Coaching. Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann das Coaching mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) zu 100% gefördert werden. Auch Träger, wie die Rentenversicherung, die Bundeswehr oder die Knappschaft, übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Maßnahme komplett für dich.

Neugierig? Buche online deinen ersten Kennenlerntermin

Nutze ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, um mich kennenzulernen und über deine Wünsche zu sprechen. Auch ohne Trägerzusage bist du herzlich willkommen. In einer Bedarfsanalyse prüfen wir, ob eine Förderung oder Kostenübernahme für dich in Frage kommt.

<< zum kostenlosen Erstgespräch >>

 

Rund um den AVGS

  • Was bedeutet AVGS?

AVGS ist die Abkürzung für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“.  Der AVGS ist eine Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für ein individuelles Coaching nach §45 SGB III.  Mit dem Gutschein erhältst du bei zertifizierten Anbietern kostenlose Leistungen zur Eingliederung in das selbstständige Erwerbsleben – in Form eines Gründercoachings.

  • Wie stelle ich den Antrag für den AVGS?

Der AVGS kann formlos bei deiner Vermittlungsfachkraft bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragt werden, z.B. per E-Mail.  Kommen gerne auch auf mich zu. Ich unterstütze dich bei der Antragsstellung.

  • Wie lange dauert das Gründeroaching?

Das Coaching ist zeitlich befristet. Bei Consulting & Coaching Fahnenschreiber erhältst du bis zu 120 Coaching Einheiten zu je 45 Minuten, die auf bis zu 3 Monate verteilt werden. Die Termine finden an mindesten zwei Tagen pro Woche online statt.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wurde deinem Antrag stattgegeben, entstehen keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Träger der Maßnahme und der Behörde, also der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Gründungszuschuss beantragen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

  • Du beziehst Arbeitslosengeld.
  • Du hast zu Beginn deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Du übst die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und bist dadurch nicht mehr arbeitslos.

 

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss setzt sich aus der Höhe deines Arbeitslosengelds (ohne Abzüge) und zusätzlich 300 € zusammen. (Phase 1 für 6 Monate)

Im Anschluss kannst Du für weitere 9 Monate einen Antrag auf Zuschuss in Höhe von 300 € zur sozialen Absicherung stellen. (Phase 2)

<< zum kostenlosen Erstgespräch >>

 

Inhalte für deine Geschäftsidee und deinen Businessplan

Potenzialanalyse

  • Persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten
  • Fachliche und persönliche Anforderungen
  • Tragfähigkeit der Idee

 Marktanalyse

  • Zielgruppenanalyse
  • Marktentwicklung und Marktpotenzial
  • Wettbewerbsanalyse

 Unternehmensstrategie

  • Produkte und Dienstleistungen
  • Einkauf
  • Vertriebs- und Marketingmaßnahmen (online und offline)

 Finanzplanung

  • Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung
  • Kapitalbedarfsermittlung
  • Controlling

Weitere Gründungsthemen

  • Ablauf der Gründung
  • persönliche und betriebliche Absicherung
  • Rechtliche Themen/Rechtsformwahl
  • Buchhaltung/Steuern
  • Finanzierung und Fördermittel
  • etc.

Interesse? Dann buche jetzt einen ersten unverbindlichen Kennenlerntermin:

<< zum kostenlosen Erstgespräch >>

Merken

Merken

Merken

Merken